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Die Ganerben von Ebersberg, Heinrich von Weyhers, Apel von
Weyhers, Albrecht von Weyhers, Philipp von Weyhers, Eckhard (Ekarius) von
Weyhers, Hein...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1441-1450
1450 Mai 7
Ausfertigung, Pergament, sieben mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo uff Donerstag nach Johannis ante portam latinam
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Ganerben von Ebersberg, Heinrich von Weyhers, Apel von Weyhers, Albrecht von Weyhers, Philipp von Weyhers, Eckhard (Ekarius) von Weyhers, Heinrich Küchenmeister und Johann (Hans) von Ebersberg bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Reinhard [von Weilnau], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, für 15 Jahre einen Teil der Burg Ebersberg übergeben haben und ihm die Burg für diese Zeit offen halten werden. Aus diesem Grund haben die Aussteller und der Abt in einer bereits ausgestellten Burgfriedenurkunde einen 15 Jahre währenden Burgfrieden vereinbart und schwören, diesen zu halten. Sollte einer der Aussteller gegen den Burgfrieden verstoßen, soll dies Abt und Kloster nicht zum Schaden gereichen. Auch nach Ablauf der 15 Jahre soll der Burgfrieden Bestand haben. Da Georg (Jorg) von der Kere dem Abt und dem Kloster in und um Eberstein Schaden zugefügt hat, bleibt er vom Burgfrieden ausgeschlossen. Georg soll erst dann in Eberstein und dem Ganerbiat wieder aufgenommen werden, wenn er sich mit Abt und Kloster wegen der Angriffe und den daraus resultierenden Schadensansprüchen ausgesöhnt hat und Abt und Kloster der Aufnahme zustimmen. Darüber hinaus versichern die Aussteller, dass sie innerhalb von vier Wochen die bisherigen Urkunden über Ebersberg erneuern und bestätigen wollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1450 Mai 7 5.Siegel von links Avers....
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Weyhers, Apel von Weyhers, Hermann von Eberstein [an Stelle von Albrecht, Georg (Jorg) und Heinrich von Weyhers], Philipp von Weyhers, Eckhard von Weyhers, Heinrich Küchenmeister und Johann von Ebersberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.