Vor dem straßburg. Hofgericht vermacht Agnes genannt Holbeynin, Witwe des straßburg. Bürgers Heinrich genannt Pfottemann von Oberkirch, zu einem Seelgeräte der Kirche zu Renchen genannte als Erblehen ausgegebene Güter zu Renchen, nebst den davon fallenden jährlichen Erbpachtzinsen.