Mainz, 1564.04.26. (Richter Johann von Karben). Eheberedung zwischen dem B. und Bender Niklas Preuß und Elisabeth, Tochter des B. und Benders Niklas Lutz. Seine Söhne aus erster Ehe mit Anna (Melchior und Matthes) erhalten für ihr mütterliches Erbteil zusammen32 fl. voraus; im übrigen ist zwischen diesen und den zu erwartenden Kindern Einkindschaft festgesetzt. Die Frau bringt 75 fl. Ehesteuer mit; sollte sie binnen Jahresfrist sterben, soll es so gehalten werden, wie in allen anderen Fällen und besonders bei Kinderlosigkeit es nach Mainzer Brauch gehalten wird. Anwesend: 1) Als Vormünder der Kinder: Hans Schonwetter, Bender, und Simon Mayer, Schreiner, 2) für den Mann: Hermann Sünder, Schneider, 3) für die Braut: Ihr Vater Niklas Lutz und ihr Bruder Endres Lutz. Z.: Georg Ungersdorfer, Kürschner und Fechtmeister, und Hans Braun, Schreiner. Zustimmung des Schultheißen (Eler) für den Kämmerer (Johann Andreas Mosbach von Lindenfels).

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