Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er den Prior und Konvent des Karmeliterklosters zu Hirschhorn (Hirtzhorn) aus besonderer Gnade dahin befreit hat, dass sie von Frucht und Wein, der ihnen auf ihrer von der Pfalz zu Lehen rührenden Pastorei zu Heßloch (Hesselach uff dem Gaw) anfällt und den sie den Rhein und Neckar hinauf transportieren, keine Zölle an seinen Zollstätten zu Mannheim, Heidelberg und Neckargemünd (Gemünde) geben sollen. Dafür sollen sie jährlich einen Zollbrief aus der Kanzlei zu Heidelberg wie andere geistliche Einrichtungen, die derartige Zollfreiheiten geniessen, nehmen. Das Privileg soll gelten, solange das Kloster die Observanz hält, wobei der Pfalzgraf sich und seinen Erben einen Widerruf vorbehält.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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