Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er den Prior und Konvent des Karmeliterklosters zu Hirschhorn (Hirtzhorn) aus besonderer Gnade dahin befreit hat, dass sie von Frucht und Wein, der ihnen auf ihrer von der Pfalz zu Lehen rührenden Pastorei zu Heßloch (Hesselach uff dem Gaw) anfällt und den sie den Rhein und Neckar hinauf transportieren, keine Zölle an seinen Zollstätten zu Mannheim, Heidelberg und Neckargemünd (Gemünde) geben sollen. Dafür sollen sie jährlich einen Zollbrief aus der Kanzlei zu Heidelberg wie andere geistliche Einrichtungen, die derartige Zollfreiheiten geniessen, nehmen. Das Privileg soll gelten, solange das Kloster die Observanz hält, wobei der Pfalzgraf sich und seinen Erben einen Widerruf vorbehält.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er den Prior und Konvent des Karmeliterklosters zu Hirschhorn (Hirtzhorn) aus besonderer Gnade dahin befreit hat, dass sie von Frucht und Wein, der ihnen auf ihrer von der Pfalz zu Lehen rührenden Pastorei zu Heßloch (Hesselach uff dem Gaw) anfällt und den sie den Rhein und Neckar hinauf transportieren, keine Zölle an seinen Zollstätten zu Mannheim, Heidelberg und Neckargemünd (Gemünde) geben sollen. Dafür sollen sie jährlich einen Zollbrief aus der Kanzlei zu Heidelberg wie andere geistliche Einrichtungen, die derartige Zollfreiheiten geniessen, nehmen. Das Privileg soll gelten, solange das Kloster die Observanz hält, wobei der Pfalzgraf sich und seinen Erben einen Widerruf vorbehält.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 321
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1481 Oktober 11 (uff donrstag nach Dyonisij)
fol. 167r-167v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie dem prior und covent zum Hirßhorn uß gnaden das ir so sie von der pastory et cetera fallend zolfri zu furen gegont haben".
Heidelberg HD
Heßloch : Dittelsheim-Heßloch AZ
Mannheim MA
Neckar (Fluss)
Neckargemünd HD
Rhein (Europa, Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:08 MESZ
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