Berufungssache des Krameramts, vertreten durch die Gildemeister Wilbrand Stael und Christoph Schmedding senior ./. den Weinhändler Johan Varwich. Das Krameramt klagt auf Feststellung, dass Varwich nicht berechtigt ist, Baumwollware in ganzen oder halben Stücken zu verkaufen, dass dieses vielmehr ausschließlich das Recht der Kramer sei. Er verliert den Prozess. Inhibitio des Reichskammergerichts.