Äbtissin Ursula von Stotzingen und der Kv. des Gotteshauses H., Bm. und Rat der Reichsstadt Biberach wegen ihres Almosenkastens oder der Kapellenpflege zu Biberach, als Gerichtsherrschaften des Fleckens Baustetten, einerseits und Hieronymus Neidthardt von und zu Baustetten und Interesse halber Bm. und Rat der Stadt Ulm andererseits schließen zur friedlichen Beilegung der Irrungen wegen der niedergerichtlichen Obrigkeit, Steuerbarkeit, Gebot und Verbot über die Stift-Augsburgischen Lehengüter (Hof) des Neidthardt in Baustetten einen gen. Vertrag. Die Vertragspunkte wurden in Baltringen durch die nachfolgenden deputierten Anwälte beider Parteien ausgehandelt: Magister Johannes Knöbel, Hofmeister zu H., Heinrich von Pflummern ("Pflaumern"), Bm., Hans Jakob Frannckh, Hans Jäckhlin, beide des Rats und alle drei Pfleger des Almosenkastens, und Georg Manntius, Stadtschreiber zu Biberach; Hieronymus Neidthardt und Hans Ulrich Löw ("Leuen") von Altensteußlingen ("Alten Steißlingen") zu Böfingen und Ringen etc., Sebastian Antoni Neidthardt von und zu Baustetten und Joß Seßlin, Herrschaftsschreiber der Stadt Ulm.