Gabriel [IV.] Tetzl, Pfleger und Richter des Bauerngerichts zu Herßpruckh, beurkundet, dass am vergangenen 4. April vor dem Gericht Wolff Scheuch, Bürger zu Nurmberg, als Anwalt für Michl Meudtner, Bürger und Genannten des größeren Rats in Nurmberg, wegen 200 Gulden Hauptgut auf Exekution gegen Hanns und dessen Sohn Eberhardt die Kistl und deren propsteiische Hube in der Heeg geklagt habe, welche durch den geschworenen Gerichtsknecht Jörg Roth vorgeladen wurden und die Schuld gestanden, worauf die Exekution erteilt und durch den Gerichtsknecht durch symbolische Entnahme eines Spans aus einer Säule am Haus sowie einer Scholle aus einem zugehörigen Acker pfandweise vollzogen wurde (6. April). Nach einer Ausschlussfrist von 8 Wochen haben die Beklagten auf die Lösung der durch gerichtliche Schätzung auf 1.500 Gulden plus Zinsen und Unkosten veranschlagte Gantsumme verzichtet. Da sich auf der folgenden Gant kein Kaufinteressent fand, wurde das schuldnerische Gut der Klagpartei mit der Auflage zugesprochen, den Beklagten den Überwert außerhalb der erklagten 200 Gulden samt Zinsen und Gerichtskosten herauszugeben. - Siegler: der Richter.

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Staatsarchiv Nürnberg