Portar und Kapitel der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten bekunden: Vor ihnen im Kapitelshaus begehrte der päpstliche Notar Martin Saluati namens des David Broeckmans (Bruck-) nach Vorlage der Dokumente der Präsentation durch den Kurfürsten von Brandenburg und der Konfirmation durch den Kurfürsten von [Pfalz-]Neuburg sowie der Geburt und der klerikalen Tonsur, kraft der ihm am 3. Oktober erteilten und jetzt vorgelegten Vollmacht das Kanonikat bzw. die Priesterpräbende, vakant durch den Tod des Priesters Johann Caspar Roden, des letzten Besitzers, im Turnus des Kurfürsten von Brandenburg, zu erhalten und zum Besitz desselben feierlich admittiert zu werden. Portar und übrige Kapitularkanoniker investierten Martin zu Behuf Davids nach Empfang des Eids auf das Glaubensbekenntnis und des bei der Admission neuer Kanoniker üblichen Eids durch Aufsetzen des Biretts und admittierten und führten ihn feierlich in den körperlichen Besitz der Präbende ein, indem ihm Chorstalle und Kapitelssitz durch die Priester und Kapitularkanoniker Paulus Dens und Heinrich Victor Paling angewiesen wurden, und sie investieren und admittieren hiermit. Sie befehlen den Amtleuten ihrer Kirche, David oder seinem Prokurator die Einkünfte von Kanonikat oder Präbende richtig abzuliefern. Rechte, Statuten und Gewohnheiten ihrer Kirche bleiben vorbehalten. - Zeugen: Theodor von Acken und der Sacellan Johann Illm, Vikare. - Sie haben diese Urkunde durch den Notar, ihren Sekretär, fertigen und unterschreiben und mit ihrem großen ovalen Kirchensiegel besiegeln lassen. Datum et actum ... 1691 die quidem sabbathi vigesima mensis Octobris ...

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view