Klage des Lic. Dietrich Kerckhoff, Johan Koerman, Henrich Moller von Embrich, Notar Niklas Brockhoff, alle in Münster ./. Henrich Buschman aus Einen, Fiskus des Gogerichts zur Meest. In dem Diskussionsverfahren Tinnen zum Bernfeld hatte der Kläger Kerckhoff das Erbe Lütke-Brinckhaus in Altenberge angesteigert. Im Interesse des Pächters Wilhelm Berghaus gen. Holthaus hatte Ernst von Westerholt, Gograf zur Meest, dem Kerckhoff die Inbesitznahme des Erbes vorläufig verboten. Gleichwohl sind Kerckhoff und die anderen Kläger mit einer Anzahl Soldaten ausgezogen, um sich in den Besitz des Erbes zu setzen. Hierbei kam es zu einer Schießerei, wobei ein Unbeteiligter erschossen wurde. Der Beklagte hat deswegen in seiner Eigenschaft als Fiskus vor dem Gogericht Meest Klage gegen die Kläger erhoben und die Ladung öffentlich anschlagen lassen. Hierdurch fühlen sich die Kläger beleidigt und klagen ex lege diffamari. Der Rat vertritt den Standpunkt, dass der Beklagte in dem Verfahren durch ihn, den Rat, die Kläger im Wege der Rechtshilfe hätte laden müssen, und befiehlt die öffentliche Ladung des Beklagten. Dieser legt Berufung beim Reichskammergericht ein.