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[Generalverordnung über die Prüfung von Notaren vor deren Einsetzung durch die Stifts- und Erblandsregierung zu Merseburg, die Oberamtsregierung zu Lübben oder nach Vorlage eines belaubigten Attests der Juristenfakultäten zu Leipzig und Wittenberg]

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Sächsisches Staatsarchiv
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