Martin von Ingelheim, Deutsch-Ordens-Hauskomtur zu Weinheim, und genannte Gerichtsleute zu Hemsbach, erneuern die Beschreibung der Güter, aus denen dem Ordenshaus jährlich eine Gült von 1 Fuder Wein und 2 1/2 Maltern Korn fällig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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