Heinrich Hinrickinck, Richter Friedrichs von Wied (Wedde), Elekten und Konfirmaten des Stifts Münster, zu Telgte (Telget), bekundet, daß auf Ersuchen des Matthäus von Münster Cord Faber, Heinrich Westerman und Jürgen Fruchte vor ihm nachgewiesen haben, daß die 16 Sack Wolle, die Matthäus in Telgte beschlagnahmt hat, dem Mauritius a) Tysemans und seinen Brüdern, Bürgern von. Einbeck (Embecke),.gehören. Der Nachweis ist durch von der Stadt Einbeck besiegelte Urkunde erfolgt. Auf durch Matthäus' Vorsprecher Bernd Busschen vorgetragenes Ersuchen urteilt Johann Gebinck, daß Matthäus eine Kopie der Urkunde auszustellen ist; die Einspruchsfrist wird auf 6 Wochen und 3 Tage festgesetzt. Siegelankündigung des Richters. Zeugen: Walter von Letmathe, Johann von Langen, Hermann von Langen, Alhard Aspelkamp und Johann Hundelinckhoff. ame fridaghe na Lamberti episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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