Die Erzbischöfe Konrad von Mainz und Otto von Trier vergleichen Gottfried von Eppstein wegen seiner Ansprüche, die von seiner Ehefrau herrühren, mit den Grafen Johann, Engelbrecht und Johann von Nassau in der Weise, dass sie ihm das Lösungsrecht bezüglich der Schlösser Weilnau und Wehrheim und Roßbach mit allem Zubehör sowie ein Viertel von Camberg und die Einlösung des von Graf Philipp von Nassau verpfändeten Teiles von Löhnberg zusprechen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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