Die Karthause zu Xanten zediert dem Richter Johann Werner Muntz das ihr von der verstorbenen Kriegsrätin Muntz geborene Lely am 17. Juli 1724 vermachte Kapital von 1000 Reichstalern nach vergeblichen Versuchen, es selbst von den Verwandten zu erhalten. Dagegen gibt der Richter seine in Wissel gelegenen Ländereien, wie sie Bieseman und Berendonck bisher in Pacht hatten. Sollten von der Landeshoheit dieser Erwerbung Schwierigkeiten gemacht werden, behält sich die Karthause das Recht vor sie antichrethisch zu benutzen oder zu verkaufen (vermessen durch Landmesser Wesendonck 1728). Papier. - Siegel der Kontrahenten - Unterschriften der Kontrahenten (darunter Prior Josephus Schöller und Prokurator Petrus Forssum) und Zeugen: S. E. Muntz, geborene Meinertzhagen, J. L. Stillmann, Kan. zu Xanten, Notar W. v. Aken.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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