Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht aus besonderer Gnade und in der Hoffnung auf ein nützliches Bergwerk an Sebastian Vogel zu Kötschdorf (Ketzdorff) die Bergwerke, die sich in der Pflege zu Nabburg (Napurg) erheben werden, egal ob es sich um Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Blei, Quecksilber, Eisen oder anderes handelt. Er darf in diesem Revier suchen, schürfen, einschalgen, arbeiten und Gemeiner und Gewerke hinzuziehen. Wo sich Fundgruben ergeben, darf er Winden (hespel) schlagen und jede Grube nach Bergwerksrecht aufteilen. Dazu darf er auch Wege, Stege, Stiegen und Straßen nach Bedarf gebrauchen, wobei mit den Eigentümern vertragliche Einigungen zu schießen sind. Wenn er und die Gewerke etwas finden, sollen sie dies dem Pfalzgrafen anzeigen, das Bergwerk von ihm erlangen und erfahren, wie lange ihnen Zehnt, Fürkauf und anderes von der Obrigkeit erlassen wird. Dann soll auch ein freies Berggericht eingerichtet werden. Der Pfalzgraf verspricht selbst oder durch die Amtsleute zu Bayern die Gewerke und Arbeiter zu schützen und zu schirmen wie andere seine Angehörigen. Sollte Sebastian das Bergwerk binnen sechs Jahren nicht bearbeiten lassen, behält der Pfalzgraf sich vor, es weiter zu verleihen.