Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm haben als Inhaber des Patronatsrechts den Priester Zacharias Gienger von Ulm auf die Kaplanei an der Kapelle St. Katharina vor den Mauern von Ulm [abgegangenes Spital der Reichen Siechen mit Kapelle St. Katharina, Bereich Frauensteige 10-14] präsentiert. Daher leistet dieser vor dem Rat in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher und der hinzugezogenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm in weltlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Übernahme einer weiteren geistlichen Pfründe, Verstößen gegen die obigen Bestimmungen sowie persönlichen Verfehlungen wird er freiwillig und ohne die Einlegung einer Appellation auf die Pfründe verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, an Bürgermeister und Rat, den Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar zurückgeben.