Bürger und Schneidermeister J. Schröder Nr. 67 Barntrup gegen den Küster Kessemeier zu Augustdorf, dieser Kessemeier hatte die Witwe des verstorbenen Ernst Schröder, eines Sohnes des Schneidermeisters Schröder, geheiratet, aus dieser Ehe ein Sohn Heinrich, wegen Geldforderungen