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Äbtissin Veronika von H. bzw. ihr Hofmeister Hans Nawer und Stadtammann und Rat zu Markdorf vergleichen sich wegen der Steuer, die das Kl. für seine Güter zu Markdorf an den Magistrat der Stadt zu entrichten hat: Von gewissen Gütern, die durch Flurnamen und Anlieger gekennzeichnet sind, hat das Kl. jährlich 6 lb d Markdorfer Währung an die Stadt zu zahlen, die anderen Güter des Kl. sollen steuerfrei sein. Erwirbt das Kl. weitere Güter in Markdorf, so ist davon die gewöhnliche Bürgersteuer zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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