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Klage des Johan Bertram ./. Berthold Schencking zu Vögeding und dessen Einwohner Christian Brokman wegen eines Abortes, Kirchenbank etc.
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Enthält: Klage des Johan Bertram, Küsters an Martini, gegen den Junker Berthold Schencking zu Vögeding und dessen Einwohner Christian Brokman, 1617, wegen eines Abortes, einer Kirchenbank etc. Die beiderseitigen Häuser liegen am Martinikirchhof. Rechtsvorgänger des Schencking war die Jungfer Heven. Als Zeugen werden vernommen 1) Katrina Arndts, Frau Schmied Bernd Bodde, 55 Jahre alt; 2) Margareta Brockschmidt, Frau Henrich von Roxel, über 40 Jahre alt, früher Magd der Jungfer Heven; 3) Maria zum Honasche, 50 Jahre alt. Erwähnt werden die Gebrüder Johan und Everhard Bischoping, Henrich Stael, die Notare Jakob zum Busch und Herman Alerding; Johan Pöttken und Johan Schlüter. Urteil vom 13. 1. 1623 ist unterschrieben von Meinhard Diethardt (Siegel). Mehrfach Siegel des Schencking. Anlagen in Abschrift: 1) Vor dem Offizial verkaufen am 13. 8. 1605 Johan Bertram, Küster an Martini, und seine Frau Gertrud Schenckinck der Jungfer Wilhelmine von Heven ihr halbes Haus am Martinikirchhof neben dem Hause der Kapitularen zu Martini, das jetzt Kanonikus Herbardt (oder Herberdt) Zwivel bewohnt. Sie verpfänden ihr anderes halbes Haus, das zwischen dem verkaufen und dem des Melchior Wevel liegt. 2) Vor dem Offizial verkauft am 21. 7. 1605 Henrich Hoyell, Probst an Aegidii, den genannten Eheleuten Bertram die beiden Häuser. 3) am 12. ?. 1610 bekennt Jungfer Elisabeth von Baeck, von Anna von der Pforten, Frau Berthold Schenckinck, 100 Thaler empfangen zu haben und übergibt ihr eine Schuldverschreibung der Zeugin Frau von Roxel, die vom Notar Wilkin Füsting 1607 aufgenommen ist. Zeugen: Die Licentiaten Diethrich zum Sande und Herman Otterstedde. Notar: Christian Brockman.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.