Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg etc. bekundet, dass Prior und Regularkanoniker des Klosters St. Spiritus zu Uedem wegen der Abtretung ihres Guts zu Gnadenthal gen. Ganßwickshoff, das zur Erweiterung des Tiergartens zu Kleve dienen soll, von genannten, zu den Schlütereien Uedem und Kranenburg fälligen Zinsen und Leibgewinnsabgaben befreit sein sollen und verpflichtet sich, dem Kloster obendrein 400 klevische Taler durch den Landrenteiverwalter bezahlen zu lassen. Ausgefertigt in duplo bei der Amtskammer zu Kleve. Ausf., Perg., deutsch, anh. Kurfürstl. Siegel ab

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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