Korrespondenz von Christian Bomhower, Pastor in Rujiena (Diözese Dorpat), päpstlicher Kaplan und Kommissar, in Sachen Exkommunikation des Bischofs von Meißen und über die Kirchenprovinz Magdeburg
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Z 6, Nr. 148 (Benutzungsort: Dessau)
Filmsignatur: 4724
Z 6 (Benutzungsort: Dessau) Anhaltisches Gesamtarchiv. Neue Sachordnung
Anhaltisches Gesamtarchiv. Neue Sachordnung >> 1. Verfasserbetreffe >> 1.4. Einzelpersönlichkeiten und Familien >> 1.4.2. Gelehrte und Geistliche
1505
Enthält: Christian Bomhower, an Erzbischof Ernst von Magdeburg, Halle, 10. März 1505: Dankt für die Empfehlungsschreiben, die Ernst wegen des Livlandablasses an die Fürsten und Prälaten der Kirchenprovinz Magdeburg gerichtet hat. Der Überbringer des vorliegenden Schreibens, Dr. Thomas Mauricii, einer der von Bomhower angeworbenen Gehilfen, der nach Erfurt entsandt worden war, hat von Kurfürst Friedrich und Herzog Georg von Sachsen die Erlaubnis zur Verkündung erwirkt. Der Bischof von Meißen verweigerte die erhoffte Zustimmung. Ernst möge mitteilen, was deswegen zu tun sei.- Bomhower, Akolyth und Kaplan Papst Julius II. sowie dessen Nuntius und Kommissar für den Livlandablass in den Kirchenprovinzen Magdeburg, Bremen und Riga, in Pommern, Livland und den Hansestädten, teilt allen Geistlichen in den Diözesen Magdeburg, Meißen, Merseburg, Naumburg, Havelberg und Brandenburg mit, dass Johannes von Salhausen, Bischof von Meißen, den Livlandablass trotz mehrmaliger Bitten und Mahnungen durch ihn und andere in seiner Diözese nicht zugelassen habe und deshalb von ihm wegen Missachtung der päpstlichen Autorität mit dem großen Kirchenbann belegt worden sei. Wer hiervon Kenntnis hat, soll die Strafe vollstrecken, weiterverkünden und Bomhauer über die getroffenen Maßnahmen schriftlich informieren. Zuwiderhandelnde müssen mit strenger Verfolgung rechnen, Altenburg, 3. Juli 1505 (Druck).- Bomhower an Dompropst Adolf von Magdeburg, Fürsten von Anhalt, Grafen in Askanien und Herren in Bernburg: Er hat den Bischof vom Meißen Johann VI. von Salhausen exkommuniziert, da sich dieser trotz mehrfacher Mahnung, auch durch einige Fürsten und Prälaten, mit der Begründung, dies stelle seine Exemtion aus der Kirchenprovinz Magdeburg in Frage, geweigert hatte, den Livlandablass in seiner Diözese zuzulassen. Bereits vor seiner Bannung habe Johann wegen Bomhowers Vorgehen an die Kurie appelliert, was aufgrund verschiedener Formfehler jedoch zunächst unwirksam blieb. Heute habe ein Bote des Bischof erneut Berufung eingelegt und berichtet, man glaube in Meißen, dass Bomhower im Auftrag Erzbischof Ernsts von Magdeburg handele, der seine Jurisdiktion über das Bistum mit Hilfe des Livlandablasses durchsetzen wolle. Diesen Anschein habe er jedoch nie erweckt. Ungeachtet der jurisdiktionellen Stellung Meißens wolle er das Bistum wegen seiner Nähe zur Kirchenprovinz Magdeburgdennoch in seine Kampagne einbeziehen und bittet den Erzbischof durch Adolf um Unterstützung, Altenburg, 10. Juli 1505.- Bomhower an Dompropst Adolf von Magdeburg, Fürsten von Anhalt, Grafen in Askanien und Herren in Bernburg: Sein Bote hat ihm mitgeteilt, dass Erzbischof Ernst von Magdeburg auf seinen Brief vom 10. Juli antworten will. Dazu übersendet er einen ausführlichen Bericht über den Hergang seines Streits mit Bischof Johann VI. von Meißen und den Inhalt von dessen erster und zweiter Appellation. Inzwischen hat er den Bischof erneut vorgeladen und bemüht sich weiter um dessen Genehmigung, den Livlandablass in der Diözese Meißen verkünden zu dürfen. Da dies von großem öffentlichen Nutzen und im Interesse einer wehrhaften Kirche sei, möge Ernst Verständnis für sein rasches Handeln aufbringen, Leipzig, 20. Juli 1505.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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17.04.2025, 15:31 MESZ
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- Anhaltisches Gesamtarchiv. Neue Sachordnung (Bestand)
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