Herzog Karl I. zu Braunschweig-Lüneburg Postskriptum zu 40 Slg Nr. 5758: Beweis des Diebstahls; wenn der Dieb den Diebstahl eingestanden hat soll vom bestohlenen Eigentümer kein Eid verlangt werden 2 Abschriften

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Niedersächsisches Landesarchiv
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