Der Direktor des königlich württembergischen Steuerkollegiums Staatsrat Süskind teilt dem Brigadegeneral Graf [Georg] von Sontheim [Lkr. Heidenheim] mit, dass für die ihm zustehenden jährlichen 2.000 Gulden aus der königlichen Staatshauptkasse ab dem 1. Juli 1827 die gesetzliche Kapitalsteuer zu berechnen ist.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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