Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet, dass sich die Gemeinde Pleisweiler ("Blyswiler") durch die wörtlich inserierte Urkunde von 1506 März 13 ("rrytag nach dem sontag Reminiscere"), besiegelt mangels eines Gerichtssiegels durch den Junker Ulrich von Dahn, in Schutz und Schirm der Kurpfalz begeben hat und sich zur Entrichtung von jährlich zwölf Achtel Schirmhafer verpflichtet. Philipp sagt zu, sie wie seine Eigenleute ("eygenn angehorigenn armlute") zu schützen und zu verteidigen und dieses allen Ober- und Unteramtleuten zu Germersheim anzubefehlen. Siegelankündigung des Ausstellers. "Datum Heydelberg uff frytag nach dem uffarts tag Cristi" 1506.