Die infolge der öffentlichen Bekanntmachung des rechtlichen Gutachtens der Juristenfakultät in Tübingen über das Erlöschen der aus den leibeigenschaftlichen Verhältnissen hervorgehenden Verpflichtungen der Grundholden, namentlich der Dienste und Dienstgelder, durch den Prokurator Wiest in dem Öhringer Intelligenzblatt und in dem Kocher-und Jagst-Boten von den beiden Einwohnern zu Sommerberg, Friedrich Botsch und Christian Strobel, anfänglich verweigerte, nach erfolgter Belehrung aber wieder geleistete Fron des Pirschwegemachens.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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