Die Stadt Rottweil verpflichtet sich Johann Werner von Zimmern an den 1000 Gulden, wofür die Herrschaft Seedorf ihr verpfändet ist, um des Kaufs der oben genannten zur Herrschaft Seedorf gehörigen Flecken willen 400 Gulden nachzulassen, sodass, wenn die Herrschaft Seedorf, Winzeln und Hochmössingen aus dem Bürgerrecht der Stadt kommen oder gezogen würden, alsdann dieselbe nicht mehr dann um 600 Gulden für Abzug verbunden und verschrieben sein solle.