Der römische König Heinrich VII. bestätigt die Übereinkunft des Marienstifts zu Aachen mit der Pfarrgemeinde zu Senceche (Sinzig) hinsichtlich des dortigen Weinzehnten, wonach an den Ausgängen der Weinberge die Pflichtigen inskünftig die Zehnten gleich ihrem eigenen Anteil fässerweise in der Reihe aufzustellen und daselbst den Boten des Stifts unverkürzt zu überantworten haben, dagegen von der Erledigung des kleinen Zehnten befreit werden, während ihre übrigen Leistungen (zur Beleuchtung der Pfarrkirche in Widdern, Stieren und Ebern) unverändert fortbestehen bleiben. Der Erzbischof Engelbert von Köln wird beauftragt, dem Stift zur Aufrechthaltung dieser Anordnung künftig beizustehen. Acta a gratie M. C. C. XXIIII.