Adliges von Steinkopf´sches Gericht Bullenstedt (Bestand)
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Z 41 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) >> Z 41 - 43 Patrimonialgerichte
(1825, 1839, 1843) 1844 - 1849
Findhilfsmittel: Findbuch 2009 (online recherchierbar)
Registraturbildner: In den adligen Dörfern bzw. auf den adligen Gütern besaß der Grundherr das Recht zur Ausübung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Er war verpflichtet zu diesem Zweck einen so genannten Gerichtshalter oder "Justitiar" zu bestellen, der von der Landesregierung, die Revisions- und Appellationsinstanz war, eidlich in Pflicht genommen wurde.
Außer der eigentlichen Justiz unterstand den adligen Gerichtsherren und deren Beamten das gesamte Polizeiwesen.
Das Rittergut Bullenstedt, das mit dem Privileg der Erbgerichtsbarkeit verbunden war, wurde im Jahr 1710 durch die Familie von Biedersee erworben und zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Johann Daniel Steinkopf weiterveräußert.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an neu gebildete Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben. Die jurisdiktionellen Funktionen gingen auf das neu gebildete Kreisgericht Bernburg über.
Bestandsinformationen: Akten der adligen Gerichte wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist. Diese Archivalien sind dort v.a. in der Gliederungsgruppe "C3e Die adligen Güter" zu finden.
Vereinzelt wurden bei Provenienztrennungen weitere Akten dieser Gerichte, die erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst bzw. nach 1947 an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben worden sind, ermittelt und zu Provenienzbeständen formiert. Die Erschließung des vorliegenden Bestands erfolgte im Jahr 2009. Gleichzeitig wurde ein Findbuch erstellt.
Registraturbildner: In den adligen Dörfern bzw. auf den adligen Gütern besaß der Grundherr das Recht zur Ausübung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Er war verpflichtet zu diesem Zweck einen so genannten Gerichtshalter oder "Justitiar" zu bestellen, der von der Landesregierung, die Revisions- und Appellationsinstanz war, eidlich in Pflicht genommen wurde.
Außer der eigentlichen Justiz unterstand den adligen Gerichtsherren und deren Beamten das gesamte Polizeiwesen.
Das Rittergut Bullenstedt, das mit dem Privileg der Erbgerichtsbarkeit verbunden war, wurde im Jahr 1710 durch die Familie von Biedersee erworben und zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Johann Daniel Steinkopf weiterveräußert.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an neu gebildete Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben. Die jurisdiktionellen Funktionen gingen auf das neu gebildete Kreisgericht Bernburg über.
Bestandsinformationen: Akten der adligen Gerichte wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist. Diese Archivalien sind dort v.a. in der Gliederungsgruppe "C3e Die adligen Güter" zu finden.
Vereinzelt wurden bei Provenienztrennungen weitere Akten dieser Gerichte, die erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst bzw. nach 1947 an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben worden sind, ermittelt und zu Provenienzbeständen formiert. Die Erschließung des vorliegenden Bestands erfolgte im Jahr 2009. Gleichzeitig wurde ein Findbuch erstellt.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Tektonik)
- 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 (Tektonik)
- 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) (Tektonik)
- Z 41 - 43 Patrimonialgerichte (Tektonik)
- Adliges von Steinkopf´sches Gericht Bullenstedt (Bestand)