Search results
  • -9 of 1,443

Doppelstück zu Urk. 182a: Propst Heinrich von Sponheim (Spaynheim) einer- und Dechant Arnold und das Kapitel B. M. zu Aachen anderseits beurkunden und genehmigen den in Betreff der beiderseitigen Güter und Rechte zu Erkelenz (Erkelent) ergangenen Ausspruch der dortigen Schöffen und Lehnsleute, wonach der Propstei das Schultheißenamt, die Einkünfte des Markthauses genannt gewanthuys und des Kammerforsts, die "Dreysheynre" zu Martini, das Recht der Häusererbezug bei erster Ankunft des neuen Propstes genannt Kummeyde, der Zoll zu Erkelenz (woraus dem Vogt jährlich einmal am Markttag der gewöhnliche Dienst erfüllt), dagegen dem Dechanten und Kapitel die Grundherrlichkeit der Villa als Allodialbesitz, die (nach ihrer Wahl erst in Folge des dem Kapitel geleisteten Treueschwurs zuzulassenden) Schöffen, 2 Sachwalter (causidicos) genannt rurspreghen, der große und kleine Zehnt daselbst, verschiedene Renten (von 11 Malter Weizen, 6 Malter Roggen, 52 Malter Suckhafer (auene dicte sukenen), 52 Malter Pannhafer (paneuen), 5 Mark brabantisch Zinsgeld, 6 Solidi und 6 Denare aus dem kleinen Forst, genannt Schuttelgelt, 92 Schweine genannt Schoytswyn, (wovon die 7 Schöffen und 2 Fürsprecher je eines erhalten, neben einer auch für Schultheiß, Vogt bestimmten Wahlzeit (comestio) am 16. August (in crastino Assumptionis B. M. V.) und zu Johanni sowie der Hälfte der bei nicht pünktlicher Zahlung der Schuldschweine zu erhebenden Brüchten) 84 Hühner zu Ostern mit 4 1/2 Eier auf jedes Huhn, 92 Zehnthühner im Herbst (wovon die Schöffen 9 haben sollen), 36 Hühner zu Martini, ferner die Kurmenden (iura que dicuntur curmeyde), die Rechte über die Wachszinsigen zugewiesen werden (in die Kammer des Stifts), die dreijährlichen Vogtsdienste sollen aus den unmittelbar eingehenden Gefällen sowohl des Propstes als des Kapitels (mit je 6 Malter Hafer, 8 Gefäße (Vasa) Weizen und Roggen, 6 Solidi st. einer Ahm Wein, 30 Denaren st. 2 Schweine, 6 Denare st. 1 Pfund Wachs, 3 Denare für Salz, 1 Denar für Pfeffer, 2 Denare und 1 Obulus (Heller, obulus hallensis) für Schüsseln und Speißen genannt speyt) geleistet werden. Datum anno domini M. C. C. C. vicesimo sexto in vigilia b. Michaelis archangeli.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...