Johann von Montabaur (de Monthabur), decretorum Doktor und Generalkommissar in spiritualibus des Bischofs Johann von Würzburg, beurkundet, dass ihm von Seiten der Dorfbewohner von Winterhausen und Sommerhausen eine Urkunde (die ganz inseriert ist) von Jordanus Bischof von Albano und summus pönitentiarius Papst Martins V. vorgewiesen worden sei. Der bischöfliche Generalkommissar spricht neun der Bürger nach Erfüllung der genannten Bedingungen bzw. Erklärung ihres Gehorsams von der Exkommunikation los und erteilt zum Zeugnis darüber die Urkunde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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