Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld bekundet, dass er Hans Heinrich Schärtle von Burtenbach um 600 Königstaler in specie einen jährlich zu trium regum [= 6. Januar] nach Geisingen fälligen Zins in Höhe von 30 Königstalern verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt näher bezeichnete Wiesen und Auen am Rhein bei Oppenheim zu Unterpfand. Die Wiederlösung des Zinses zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung vorbehalten.