A1: Heinz Kastner, Richter zu Altdorf. A2: die geschworenen Schöffen des Gerichts zu Altdorf. S: Markt Altdorf. E: Witwe Hermanns des Daumen und ihre Kinder und deren Paten. Betreff: Gerichtliche Bestätigung der eidlichen Aussagen der geschworenen Schöffen und Bürger zu Altdorf Konrad des Swaygers und Heinz des Piters als von der Witwe aufgebotener Zeugen bezüglich der zwischen dem verst. Hermann Dawm einerseits und Ulrich Mulner zu Hagenhausen (Lkr. Nürnberg) getroffenen Vereinbarungen. Demnach habe Ulrich Mulner, der Friedrich den Seft zu einem Herrn angenommen, dann aber wieder aufgegeben hatte, dem Daum eidlich versprochen, gegen dessen Willen keinen anderen Herrn mehr annehmen zu wollen. Wenn jedoch der Dawm oder seine Erben den Mulner und seine Erben nicht wohl ´versprechen´ möchten, so sollen sie ihm oder seinen Erben für ein halbes oder ein ganzes Jahr einen anderen Herrn erlauben.

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Staatsarchiv Amberg