Conli Hiller, B. und Metzger 'im Wildbad', auf landesherrlichen Befehl vom Schultheißen daselbst festgenommen und im Turm zu Calw gef., weil er den Schultheißen von Wiesental, mit dem er einen Rechtsstreit hatte, vor das Hofgericht zu Rottweil hatte zitieren lassen, jedoch auf vielfältige Bitte wieder freigel., schwört U. u. gelobt eidlich, diese 'Citation' unverzüglich u. auf eigene Kosten zurücknehmen zu lassen und den Beklagten bei den Rechten und Gerichten, darin er gesessen ist, bleiben zu lassen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner