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Verheiratung, rechtliche Stelluntg der weiblichen Beamten
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Staatsministerium
Staatsministerium >> I. Landes- und Reichsangelegenheiten >> D. Staatsbeamte und Staatsbehörden >> 1. Allgemeines Beamtenrecht
1922-1942
Enthält u.a.: Urteil des Reichsgerichts, III. Zivilsenat, vom 5.1.1923 wegen Kündigung des Dienstverhältnisses einer Lehrerin infolge Verheiratung; Richtlinien über die rechtliche Stellung der verheirateten weiblichen Beamten, 1923; Auzug aus der Verordnung des Staatsministeriums vom 10.2. 1932 über die Einschränkung des Doppelverdienstes bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern des Staats; Gesetz über die Rechtsstellung der weiblichen Beamten vom 30.5.1932;Beschränkung der Beförderung von Beamtinnen des höheren Dienste, 1933; Abbau weiblicher Beamter, Lehrer und Angestellter, 1933; dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung verheirateter Lehrerinnen in der Zeit vor der Niederkunft, 1936; außereheliche Mutterschaft von Beamtinnen, 1939; Eingabe der deutschen Reichs-, Post- und TelegraphenBeamtinnen vom 5.7.1922 wegen Wegfall von disziplinären Maßnahmen bei unehelicher Mutterschaft. siehe auch Nr. 592
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.