Revers des Johann Philipp Hartmann von Buseck als
Bevollmächtigter des Würzburger Bischofs Friedrich Karl von Schönborn sowie der
Familie Schönborn über die ihm vom Abt des Klosters Fulda Amand [von Buseck] laut
dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag verliehenen Lehen: Einen
Freihof und das sogenannte Schöltengut zu Schweinbach mit allen Zugehörungen und
Rechten. Diese Güter, bisher freies Eigengut, hatte Wolf Philipp von Schrottenberg
dem Kloster zu Lehen aufgetragen, nachdem er seinen Anteil am halben Dorf Platz,
bisher fuldisches Lehen, mit Zustimmung des Abtes dem Juliusspital als freies Eigen
verkauft hatte. Die Lehen in Schweinbach hat dann Lothar Franz von Schönborn namens
der Familie Schönborn von ihm gekauft.