Es liegt lediglich das Fragment einer artikulierten Klage oder Gegenklage vor (beginnend am Schluß von Artikel 8, bis Artikel 24), offenbar zugunsten eines Palant. Zumindest der vorliegende Auszug befaßt sich mit einem Kauf und dessen Verzinsung. Es spielen - wahrscheinlich gegnerische - Vormünder eine Rolle. Näheres nicht ersichtlich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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