Vertrag zwischen dem Domkapitel zu Münster und dem Kloster Überwasser daselbst, worin eine Streitsache zwischen dem zur Dom- Burse gehörigen Schulten Boeckholt, und dem zum Kloster Überwasser gehörigen Schulten Toppeshoff, Kirchspiels Greven, dahin beigelegt wird, daß letzterer dem ersteren zwei Stücke Landes in dem gemeinen Kampe und ein Stück Landes in dem neuen Kampe gelegen, überweist, wogegen jener sich zu einer jährlichen Rente von einem halben Joachimsthaler und einem doppelten Bremer an letzteren verpflichtet. 1546, am Abend Jacobi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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