Bürischer Vergleich zwischen Ferdinand, Bischof zu Paderborn und dem Kapitel einerseits und dem Jesuitenorden als Erbe des Moritz von Büren andernteils wegen Bürischen Güter und anklebenden Gerechtsamen und Gerechtigkeiten, insbesondere wegen der für zwei Jesuitenbrüder und einen Laien in der Stadt Büren im Wittumshaus des alten Herrn zu Büren zu gestaltenden Wohnung. Außerdem wegen streitiger Kriminal- und Zivilgerichtsbarkeit, iuris Confirmandi Magistratum; wegen Judengeleits, wegen Verzicht auf die Mittlere Mühle zu Büren unter Vorbehalt, wegen vorbehaltenen Vorkaufsrechtes bei zu verkaufenden Ländereien, wegen Patronatsrechtes zu Wünnenberg, wegen Gerichtsbarkeit zu Haus Ringelstein und Volbrexen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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