Hans, Sohn des Konrad Bender aus Enzweihingen, wegen seiner von ihm eingestandenen Diebstähle gef. und der Strafe des Todes durch den Strang verfallen, jedoch in Ansehung seiner Jugend und Torheit, auch auf Fürbitten von Vater u. Mutter und seiner ehrlichen Freundschaft aus Barmherzigkeit begnadigt und freigel., gelobt eidlich, sich vom Nachrichter eine Zeit lang (nach Gutdünken der Amtleute) an den Pranger stellen und danach mit Ruten ausschlagen zu lassen, sodann unverzüglich und auf dem kürzesten Weg das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne besondere Erlaubnis zeitlebens nicht mehr zu betreten, sodann allen Bestohlenen einen Abtrag zu leisten sowie Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, und schwört U. Er stellt seinen Vater Konrad Bender als Bürgen, der bei Bruch dieser Verschreibung der Landesherrschaft mit 10 fl verfallen sein soll.
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Hans, Sohn des Konrad Bender aus Enzweihingen, wegen seiner von ihm eingestandenen Diebstähle gef. und der Strafe des Todes durch den Strang verfallen, jedoch in Ansehung seiner Jugend und Torheit, auch auf Fürbitten von Vater u. Mutter und seiner ehrlichen Freundschaft aus Barmherzigkeit begnadigt und freigel., gelobt eidlich, sich vom Nachrichter eine Zeit lang (nach Gutdünken der Amtleute) an den Pranger stellen und danach mit Ruten ausschlagen zu lassen, sodann unverzüglich und auf dem kürzesten Weg das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne besondere Erlaubnis zeitlebens nicht mehr zu betreten, sodann allen Bestohlenen einen Abtrag zu leisten sowie Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, und schwört U. Er stellt seinen Vater Konrad Bender als Bürgen, der bei Bruch dieser Verschreibung der Landesherrschaft mit 10 fl verfallen sein soll.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6429
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.1 Vaihingen >> 12.1.2 Vaihingen, Amt >> 12.1.2.4 Enzweihingen
1531 Juli 6 (Do n. Ulrich)
1 U
Urkunden
Siegler: 1) Philipp Schertlin 2) Meister Günter Spar, Goldschmied, beide B. und des Rats zu Vaihingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Libell; 2 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Libell; 2 Pap. S.
Bender, Hans
Bender, Konrad
Enzweihingen : Vaihingen an der Enz LB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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