Der Schulmeister Adam Beckbissinger zweiten Ortes wird von dem Abzug bei der ihm in viertem Ort angefallenen elterlichen Erbschaft freigelassen, da er als officialis und nicht als wirklicher Bürger in zweitem Ort ansässig ist (Liebenstein, Kaltenwestheim, Lauffen, Gemmrigheim)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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