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Ritter Hartung vom Egloffstein, Landrichter zu Sultzpach gibt Brief über das Urteil des Landgerichts daselbst, in dem sich das Gericht in der Klage des Caspar Hagenperger, Bürgers zu Sultzpach, gegen den Abt Leonhard zu Castel für zuständig erklärt. Der Kläger hatte sein Gut zu Getzendorf an das Kloster gegen den üblichen Handlang verkauft und sich dabei Schürholz aus einem Berg genannt Heintal ausbedungen. Der Abt hätte nun seine Zusage, das Holz schätzen zu lassen, damit er ihm den 3. d davon geben könne, nicht gehalten. Der Abt als gefürsteter Prälat liess durch seinen Anweiser Ludwig Erlbeck erwidern, das Gericht sei nicht zuständig, da es sich nicht um Grund und Boden handle. Auf das Urteil hin will der Abt Berufung zum Hofgericht einlegen. Landgerichtssiegel.

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Staatsarchiv Amberg
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