Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster, das Domkapitel Münster, die Landes-Ritterschaft des Stifts Münster (vertreten durch ihren Senior Christopher Bernhard Benedikt Freiherr von Galen zu Ermelinghoff) und die Stadt Münster im Namen der Städte des Hochstift bezeugen, nachdem auf dem Landtag vom 1. September 1741 für wichtige Angelegenheiten und Notwendigkeiten des Hochstifts die Aufnahme von Krediten beschlossen worden war, die Aufnahme einer Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler in 1/6- und 1/12-Stücken, den Reichstaler zu 28 Schillingen münsterisch gerechnet, aus den Händen des Bursarius Gerhard Bernhard Weininck von der Bursa Vicariorum des Hohen Doms zu Münster gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 8 Reichstaler bzw. 4% Zinsen. Als Unterpfand dienen alle zum Hochstift Münster gehörenden Güter, Ländereien, Erbe, Renten, Gefälle etc. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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