Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. April 1641 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Bürger und Kaufhändler Georgen Roleving oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar am Termin des 7. April ab dem Jahr 1642 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Walter Hasking bezeugt am 5. Mai 1656, dass vor ihm Heinrich Beisinck, Bürger und Krameramtsverwandter binnen Münster, und dessen Ehefrau Maria Henses als Exekutoren und Erbfolger des weiland Georgen Roleving und dessen Ehefrau Catharina Hegge erschienen und angaben, die obige Rentverschreibung an Hermann Niermann, hochfürstlich-münsterischer Siegelkammerbedienter und Exekutor des weiland Bernhard Stricks verkauft und zediert zu haben. Zeugen: Ferdinand Niehaus und Jobst Wilte, beide Bürger binnen Münster. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers. Notar Walter Hasking bezeugt am 15. Mai 1656, dass vor ihm Hermann Niermann, hochfürstlich-münsterischer Siegelkammerbedienter und Exekutor des weiland Bernhard Strick, gewesener Stabträger des Domkapitels zu Münster, erschien und angab, die obige Schuldverschreibung an dessen Sohn Johann Strick, gewesenen Vicario und Possessori secundae Vicariae sapetorum trium regum der Kathedraldomkirche zu Münster, zediert zu haben, um damit eine Schuldverschreibung über 500 Goldgulden Kapital der Stadt Groningen abzulösen. Es folgt die Zedierung von 40 Reichstaler an Johann Gottfried Honinck und die Rekognition von 50 Reichstaler an Bürgermeister Johann Lethmate zu Telgte. Dann folgen Ausführungen zu älteren Schuldverschreibungen und deren Rekognition und Zession. Zeugen: Dietrich Averdunck und Bitter Ascheberg. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers