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Kapitelshof zu Lohmar
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Enthaeltvermerke: Enthält: Lohmarer Waldbuch (Kopie): Register der Gerechtsame und Gewohnheiten der Anerben des Lohmarer Walds, geschrieben 1494, fortgeschrieben 1501, Beleitungen 1500, 1512, 1537, 1560, 1568, Eckertrift-Ordnung 1594, Beleitung 1611/72, Waldgedingsprotokoll 1664/66, Verzeichnis der Beerbten und Holzgewalten, Eid der Waldknechte, Waldgedingsprotokoll 1670/71 (fol. 1-25); Extrakte der Waldgedingsprotokolle 1695, 1696 (fol. 26-37); Berichte der Kapitelsdeputierten über Waldgedinge 1701, 1708 (fol. 38-40); Extrakt des Waldgedingsprotokolls 1712 (fol. 40a-b); Protokolle der Rechnungsablage des Waldschultheißen von 1766 bis 1793, 1793 (fol. 43-72)
Diverse Registraturbildner
72 Blatt
Sachakte
Papier, geheftet, Umschlag Karton, fol. 1-72, Folio - Altsignatur / Alter Titel: Cassiusstift zu Bonn. R. No. 33. Litt. b. Lohmarer Waldbuch von 1494
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.