Graf Dieter von Katzenelnbogen genehmigt jeglichen Erwerb des Klosters Herrenalb von seinem Eigentum in Derdingen, Oberacker und Bruchsal und verzichtet für sich, seine Erben und Nachkommen auf alle Rechte daran (Vidimus der bischöflich speyerischen Kurie).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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