Papst Clemens [V.] befiehlt dem Abt des [Benediktiner-]Klosters Bosau (Puzaviensis) in der Diözese Naumburg [auf Bitten des Zisterzienserinnenklosters Nimbschen], unter Ausschluss der Appellation gegen diejenigen vorzugehen, die Klöster und Konvente der Zisterzienser und Zisterzienserinnen an Leib und Gut beeinträchtigen, ungeachtet, ob es sich um geistliche oder weltliche Personen oder gar Bischöfe handelt, und trifft nähere verfahrensrechtliche Bestimmungen über seine richterlichen Fakultäten.

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Sächsisches Staatsarchiv
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