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Vergleich zwischen dem Burggrafen Friedrich und Bürgermeister und Rat der Stadt Rothenburg, wegen der Pfandschaft des Amts und Gerichts zu Rothenburg, dass ermelter Burggraf, sobald dieselbe in seine Hand kommen solle, solche von Stund an denen von Rothenburg wieder eingeben und dero Handen empfehlen sollen, mit allen seinen Zugehörungen, auch das bei dem Röm. König austragen solle, dass das von ihm besiegelt Brief werden.

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Staatsarchiv Nürnberg
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