Joh. Armbruster, Paderborn, als Prokurator des Jakob Wesemann, Paderborn, Kl. gegen 1. Erich, Bischof von Paderborn, Neuhaus; 2. Bgm. und Rat zu Paderborn, Bekl. Entlassung des Wesemann aus dem Arrest, in den er angeblich wegen unbefugter Anrufung des RKG gebracht worden sei, wogegen Bekl. behaupten, der Arrest sei eine Folge einer peinlichen Anklage, weil er dem Bischof ein Stück Gold gestohlen und seinen Eid gebrochen habe. RKG 1522

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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