Jos Ludwig von und zu Ratzenried beurkundet, dass sich seine Leibeigene Anna Bartt zu Zimmerberg, eheliche Tochter des verstorbenen Michael Bartt und der Apollonia Bank und jetzt Ehefrau des Peter Ring zu Karbach, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit bestätigt, von ihm losgekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Anna von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen in keiner Weise mehr zu behelligen und verzichtet auch namens seiner Erben ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum mit allen anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Künftig mag die Bartt ziehen, wohin sie will, in Reichs- oder landesfürstliche Städte oder auf das Land, und dort ihr Hauswesen einrichten, wie es ihr genehm ist, ohne von Seiten des Ausstellers oder seiner Erben Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Es gilt der Vorbehalt, dass die Bartt und ihre Erben, sollten sie jetzt oder in Zukunft liegende Güter in der Herrschaft Ratzenried besitzen oder über kurz oder lang - erblich oder auf sonstigem Weg - inner- oder außerhalb der Ratzenrieder Grundherrschaft befindliche Liegenschaften erwerben, die vom Aussteller, dessen Erben oder Eigenleuten stammen, dieselben nicht behalten dürfen, sondern gegen einen ziemlichen, landläufigen Preis auslösen lassen müssen. Für den Fall künftiger Rechtsstreitigkeiten mit der Herrschaft Ratzenried, deren Untertanen und Eigenleuten, verspricht die Bartt auch namens ihrer Nachkommen und Erben, dass sie deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren wird. Sollten die Freigelassene oder ihre Erben jemals wieder in die ratzenriedische Herrschaft ziehen (hinder vns stöllen) wollen, müssen sie aufs Neue Eigenleute des Ausstellers oder seiner Erben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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