Domänenrentamt Wolmirstedt (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
C 43 Wolmirstedt (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.05. Regierung Magdeburg und nachgeordnete Behörden >> 02.05.14. Domänenrentämter im Regierungsbezirk Magdeburg und Klosterrentamt Magdeburg
(1720 -) 1834 - 1858 (- 1880)
Benutzbarkeit: unbenutzbar
Findhilfsmittel: Behördenfindbuch mit Nachträgen ( o.J., schwierige Lesbarkeit), Sammelfindbuch von 1966
Registraturbildner: Zuständigkeit: ehemalige Ämter Groß Ammensleben und Hillersleben sowie Schloß- und Stiftsdomäne Wolmirstedt; im Jahr 1834 gebildet.
Bestandsinformationen: Die Akten aus der Überlieferung zur Stiftsdomäne Wolmirstedt sind 1946 auf der Grundlage des alten Behördenfindbuches revidiert und neu nummeriert worden. Während ein an einigen Akten angebrachter Vermerk aus dem Jahr 1863 deren Kassation belegt, gibt es über den Verbleib der übrigen fehlenden Akten keine Hinweise. Die Akten aus dem Nachtrag verzeichnete um 1935 Staatsarchivrat Dr. Kühne (s. C 43 Wolmirstedt, Nr. 244-249).
Bei der Retrokonversion des Bestandes 2008 wurde entsprechend den Littera-Angaben im Behördenfindbuch eine alphabetische Gliederung eingefügt.
Die Verzeichnungsangaben des Behördenfindbuches und des Sammelfindbuches zur neu angelegten Bestandsgruppe C 43 (Dr. Klothilde von Olshausen, 1966; erstellt auf der Grundlage des alten Repertoriums zur Bestandsgruppe C 36) wurden bei der Vorbereitung der Onlinestellung das Bestandes im Jahr 2020 nur geringfügig überarbeitet.
Findhilfsmittel: Behördenfindbuch mit Nachträgen ( o.J., schwierige Lesbarkeit), Sammelfindbuch von 1966
Registraturbildner: Zuständigkeit: ehemalige Ämter Groß Ammensleben und Hillersleben sowie Schloß- und Stiftsdomäne Wolmirstedt; im Jahr 1834 gebildet.
Bestandsinformationen: Die Akten aus der Überlieferung zur Stiftsdomäne Wolmirstedt sind 1946 auf der Grundlage des alten Behördenfindbuches revidiert und neu nummeriert worden. Während ein an einigen Akten angebrachter Vermerk aus dem Jahr 1863 deren Kassation belegt, gibt es über den Verbleib der übrigen fehlenden Akten keine Hinweise. Die Akten aus dem Nachtrag verzeichnete um 1935 Staatsarchivrat Dr. Kühne (s. C 43 Wolmirstedt, Nr. 244-249).
Bei der Retrokonversion des Bestandes 2008 wurde entsprechend den Littera-Angaben im Behördenfindbuch eine alphabetische Gliederung eingefügt.
Die Verzeichnungsangaben des Behördenfindbuches und des Sammelfindbuches zur neu angelegten Bestandsgruppe C 43 (Dr. Klothilde von Olshausen, 1966; erstellt auf der Grundlage des alten Repertoriums zur Bestandsgruppe C 36) wurden bei der Vorbereitung der Onlinestellung das Bestandes im Jahr 2020 nur geringfügig überarbeitet.
Laufmeter: 4.7
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ